Regeste
Art. 60 StGB, Art. 270 Abs. 1 und 3, 271 BStP .
Auf Grund von Art. 60 StGB ergangene Entscheidungen können vom Geschädigten nicht mit der Nichtigkeitsbeschwerde angefochten werden.
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regesto:
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Articolo:
Art. 60 StGB,