Regeste
Art. 68 ff. OG; örtliche Zuständigkeit der Vormundschaftsbehörde zur Einleitung eines Entmündigungsverfahrens.
Gegen die Weisung der Aufsichtsbehörde ihres Kantons, ein Entmündigungsverfahren einzuleiten, kann die Vormundschaftsbehörde beim Bundesgericht nicht Nichtigkeitsbeschwerde erheben (Änderung der Rechtsprechung).