Regeste
Bundesgesetz über die Stempelabgaben vom 27. Juni 1973 (StG).
Die Umwandlung von Partizipationsscheinen in Aktien schafft neue Beteiligungsrechte, was die Erhebung der Emissionsabgabe nach Art. 5 Abs. 1 lit. a StG erlaubt, selbst wenn diese Abgabe bereits bei der Schaffung der Partizipationsscheine entrichtet worden ist (E. 2).
Begriff der "Zuschüsse" i.S. von Art. 6 Abs. 1 lit. d StG (E. 3).