Regeste
Rentenanspruch der verwitweten Pflegemutter.
Witwen, welche die Bedingungen des Art. 23 Abs. 1 lit. c AHVG bereits vor Inkrafttreten dieser Bestimmung erfüllt haben, steht der Anspruch auf Witwenrente ab 1. Januar 1973 zu (unechte Rückwirkung des neuen Rechts).