Regeste
Art. 6 Ziff. 1 EMRK; öffentliche Verhandlung in strafrechtlichem Berufungsverfahren.
1. Grundsätze des Erfordernisses einer mündlichen Verhandlung im Verfahren vor einer Rechtsmittelinstanz (E. 2b).
2. Angesichts der gesamten Umstände stellt das Absehen von einer mündlichen Verhandlung im vorliegenden Fall eine Verletzung von Art. 6 Ziff. 1 EMRK dar (E. 2d).