Regeste
Art. 15 Abs. 3 SSV.
In einer bloss dem Zubringerdienst geöffneten Strasse ist das Parkieren nur Fahrzeugführern erlaubt, die als Zubringer die Strasse befahren dürfen.
documento intero
regesto:
tedesco
francese
italiano
Articolo: Art. 15 Abs. 3 SSV