Regeste
Abänderung eines Scheidungsurteils; vorsorgliche Massnahmen; Aufhebung einer Unterhaltsrente.
Im Rahmen einer Klage auf Abänderung eines Scheidungsurteils ist die Herabsetzung - und umsomehr die Aufhebung - einer Rente gestützt auf Art. 151 Abs. 1 ZGB aufgrund vorsorglicher Massnahmen nur in dringenden Fällen und unter speziellen Umständen gerechtfertigt (Zusammenfassung von Rechtsprechung und Lehre).