Regeste
Berufung gegen Zwischenentscheid; Art. 49 OG.
Vollstreckungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland von 1929.
Unterschied zwischen Gerichtsstandsvertrag und Vollstreckungsabkommen.
Zuständigkeitsbestimmungen in Vollstreckungsabkommen sind nicht bundesrechtliche Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit im Sinne von Art. 49 OG.