Regeste
Arrestverfahren; Ersuchen um Auskunftserteilung unter Androhung von Strafsanktionen.
Das Betreibungsamt, das mit einem Arrestbegehren befasst ist, hat Dritte aufzufordern, über die bei ihnen zu arrestierenden Gegenstände Auskunft zu erteilen. Doch darf es bei Verweigerung der Auskunft keine strafrechtlichen Sanktionen androhen, wenn sich die Arrestforderung nicht auf einen vollstreckbaren Titel stützt (Präzisierung der Rechtsprechung).