Regeste
Art. 6 VVG; Versicherungsvertrag; Anforderungen an eine Rücktrittserklärung.
Um gültig zu sein, muss eine Rücktrittserklärung ausführlich auf die verschwiegene oder ungenau mitgeteilte Gefahrstatsache hinweisen. Sie muss die ungenau beantwortete Frage erwähnen (E. 2).