Regeste
Finanzreferendum; Art. 60 Abs. 2 Tessiner Kantonsverfassung; neue oder gebundene Ausgaben.
Die Frage, ob Ausgaben für die Miete von Lokalitäten, die dem Schulbetrieb und der Verwaltung dienen, dem Finanzreferendum unterstellt sind, kann nicht in allgemeiner Weise beantwortet werden; ausschlaggebend sind die konkreten Verhältnisse. Anwendbare Kriterien.