Regeste
1. Verfälschen von Würsten durch Beigabe eines verbotenen Hilfsstoffes (Erw. 3).
2. Täuschung (Erw. 4).
3. Schädigung und Schädigungsabsicht sind beim Tatbestand des Verfälschens nicht erforderlich (Erw. 5 und 6).
4. Strafzumessung (Erw. 7).