Regeste
Art. 46 OG; Streitwerterfordernis bei Streitigkeiten über die Höhe von Kinderalimenten.
Ist vor Bundesgericht einzig der Unterhaltsbeitrag für Kinder strittig, so handelt es sich um eine vermögensrechtliche Zivilrechtsstreitigkeit im Sinne von Art. 46 OG. Die Zulässigkeit der Berufung hängt daher vom Streitwert ab, selbst wenn im kantonalen Verfahren auch über die elterliche Gewalt selber zu entscheiden war (Änderung der Rechtsprechung).