Regeste
Art. 91 Abs. 3 SVG; Vereitelung der Blutprobe.
Entscheidend ist, ob der Täter mit einer Blutprobe oder anderen Massnahmen rechnete oder rechnen musste.
documento intero
regesto:
tedesco
francese
italiano
Articolo: Art. 91 Abs. 3 SVG