Regeste
Art. 97 Abs. 3 und Art. 104 StGB ; Verfolgungsverjährung bei Übertretungen.
Auch bei Übertretungen tritt die Verfolgungsverjährung nach einem erstinstanzlichen Urteil nicht mehr ein (E. 2).
documento intero
regesto:
tedesco
francese
italiano
Articolo:
Art. 97 Abs. 3 und