Regeste
Art. 17 lit. d AHVV. Liquidationsgewinne von zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichteten Unternehmungen gehören zum massgebenden Erwerbseinkommen. Art. 22 und 25 AHVV . Zum Problem der Erfassung der Liquidationsgewinne mit den in der AHVV vorgesehenen Methoden der Beitragsfestsetzung.