Regeste
Werkvertrag über die Erstellung einer Zentralheizungsanlage. Haftung des Unternehmers für Korrosionsschäden infolge der Verwendung ungeeigneten Wassers.
Der Unternehmer ist aufgrund der ihm nach Art. 364 Abs. 1 OR obliegenden Sorgfaltspflichten dafür verantwortlich, dass die Anlage mit geeignetem Wasser gefüllt wird (Erw. 5).
Bedeutung der Übung, wonach die Heizungsfirmen das Wasser nicht prüfen (Erw. 4).