Regeste
Art. 49 Ziff. 4 Abs. 1 und Art. 41 Ziff. 3 Abs. 3 StGB .
Der Richter, der eine bedingt vorzeitig löschbare Busse ausgesprochen hat, ist in jedem Fall auch für den Widerruf der bedingten vorzeitigen Löschbarkeit zuständig.
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Art. 49 Ziff. 4 Abs. 1 und