Regeste
Berufung, Art. 49 und 50 OG .
Begriff des Vor- oder Zwischenentscheides (Erw. 1a, 2).
Bedeutung der angeblichen Verletzung bundesrechtlicher Zuständigkeitsvorschriften in Bezug auf einen vorfrageweise zu entscheidenden Streitpunkt (Erw. 2 i.f.).