Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
243 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://82-I-18
  1. 82 I 180
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil vom 2. November 1956 i.S. Immobiliengesellschaft Mettlen A.-G. in Liq. gegen Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Besteuerung der Aktiengesellschaft in Liquidation. Objekt der vollen Jahressteuer (Art. 53 Abs. 2 WStB).
  2. 97 I 434
    Relevanz
    58. Auszug aus dem Urteil vom 11. Juni 1971 i.S. X. gegen Steuer-Rekurskommission des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer auf dem Kapitalgewinn, Art. 21 Abs. 1 lit. d und Art. 43 WStB. Hat die Veranlagungsbehörde den Kapitalgewinn und das übrige Einkommen zu Unrecht gesondert eingeschätzt, der Steuerpflichtige aber nur die Besteuerung des Kapitalgewinns angefoch...
  3. 99 V 62
    Relevanz
    23. Urteil vom 7. Mai 1973 i.S. B. gegen Ausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft und Rekursbehörde für die Sozialversicherung des Kantons Basel-Landschaft
    Regeste [D, F, I] Die Berichtigung von Rechnungsfehlern (Art. 145 OG, Art. 69 VwG) entspricht einem bundesrechtlichen, dem kantonalen Recht übergeordneten und dem Sozialversicherungsprozess innewohnenden Verfahrensgrundsatz.
  4. 101 V 94
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil vom 18. Februar 1975 i.S. Lauchenauer gegen Ausgleichskasse des Kantons Thurgau und Rekurskommission des Kantons Thurgau für die AHV
    Regeste [D, F, I] Begriff der Gewinnungskosten gemäss Art. 9 Abs. 2 lit. a AHVG (Erw. 3). Darunter fallen nicht Pfrundleistungen als Gegenwert für die Abtretung eines Betriebes.
  5. 81 I 70
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Urteil vom 4. Februar 1955 i.S. Nydegger gegen Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Veranlagung von Ehegatten, die beide berufstätig sind und den gemeinsamen Haushalt durch ein Dienstmädchen besorgen lassen. Die daherigen Lohnaufwendungen können vom Einkommen nicht abgezogen werden.
  6. 85 I 258
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil vom 9. Oktober 1959 i.S. W. gegen Steuerrekurskommission des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer; Hinterziehungsversuch (Art. 131 Abs. 2 WStB). 1. Subjektiver Tatbestand. 2. Grundsätze für die Bemessung der Busse.
  7. 88 I 273
    Relevanz
    43. Auszug aus dem Urteil vom 23. November 1962 i.S. Milchverwertungs-Genossenschaft Wohlenschwil gegen Steuerrekurskommission des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Berechnung des steuerbaren Reinertrags einer Genossenschaft des Obligationenrechtes mit einfacher Buchführung.
  8. 85 I 115
    Relevanz
    19. Urteil vom 15. Mai 1959 i.S. X. gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: 1. Der Bezug von Gratisaktien unterliegt der Wehrsteuer für Einkommen (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Wem ist dieses Einkommen zuzurechnen, wenn die Aktien in Nutzniessung stehen oder Gegenstand eines nach angelsächsischem Recht begründ...
  9. 96 I 728
    Relevanz
    110. Auszug aus dem Urteil vom 20. November 1970 i.S. Wälli gegen Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer vom Einkommen: Der Bezug von Gratisaktien unterliegt der Besteuerung nach Art. 21 Abs. 1 lit. c WStB. Dem Empfänger, der nicht zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtet ist, wird als Einkommen der Betrag angerechnet, den die Gesellschaft...
  10. 80 I 267
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil vom 4. Juni 1954 i.S. Z. gegen Steuerrekurskommission des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Änderung des Einkommens in der Berechnungsperiode infolge Berufswechsels. Berechnungszeitraum. (Art. 42 WStB Fassung vom 20. Dezember 1950).

Suchtipp

Um das exakte Vorkommen eines Wortes zu garantieren, setzen Sie direkt davor ein Pluszeichen (+).
Beispiel: Werbeverbot +Fernsehverordnung