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151 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://109-IA-53
  1. 92 I 201
    Relevanz 11%
    35. Auszug aus dem Urteil vom 28. September 1966 i.S. Gisler gegen Menzi und Obergericht des Kantons Glarus.
    Regeste [D, F, I] Art. 59 BV. Die Forderungsklage, mit welcher Ansprüche aus einem Mietvertrag geltend gemacht werden, ist auch dann eine persönliche Ansprache, wenn es sich um die Miete an einem Grundstück handelt.
  2. 105 Ia 392
    Relevanz 11%
    69. Extrait de l'arrêt de la 1re Cour de droit public du 7 novembre 1979, en la cause Nino Rezzonico c. Lausanne, président du Tribunal du district et commune (recours de droit public)
    Regeste [D, F, I] Art. 59 BV. Eine Vereinbarung, die kommunale Subventionsbeiträge für den Bau eines Mehrfamilienhauses vorsieht, untersteht dem öffentlichen Recht (E. 3). Die Garantie des Wohnsitzgerichtsstandes gilt nur im Bereich privatrechtlicher Streitigkeiten (Best...
  3. 81 I 337
    Relevanz 11%
    54. Auszug aus dem Urteil vom 14. September 1955 i.S. Brugnoni gegen Büttler und Obergericht des Kantons Basel-Landschaft.
    Regeste [D, F, I] Gerichtsstand: 1. Gegenüber der Anwendung einer besonderen eidgenössischen Gerichtsstandsnorm (hier Art. 312 ZGB) kann Art. 59 BV nicht angerufen werden. 2. Die Rüge der Verletzung des Art. 312 ZGB ist mit der zivilrechtlichen Berufung oder Nichtigkeits...
  4. 103 Ia 462
    Relevanz 11%
    69. Extrait de l'arrêt du 9 février 1977 dans la cause Zefferer contre Grünig et Valais, Tribunal cantonal
    Regeste [D, F, I] Garantie des Wohnsitzrichters; Art. 59 BV, Art. 839 Abs. 3 ZGB. Leistet der Eigentümer zur Vermeidung eines gesetzlichen Bauhandwerkerpfandrechts Sicherheiten (Art. 839 Abs. 3 ZGB), die in einer einfachen Bankgarantie und nicht in der Hinterlegung eines...
  5. 102 Ia 188
    Relevanz 11%
    30. Urteil vom 30. Juni 1976 i.S. Bernasconi gegen Ewald und Bezirksgericht St. Gallen.
    Regeste [D, F, I] Art. 59 BV; staatsrechtliche Beschwerde. Eine staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung von Art. 59 BV (Garantie des Wohnsitzrichters) setzt keine vorherige Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges voraus. Sie ist aber erst zulässig, nachdem der Bek...
  6. 87 I 126
    Relevanz 11%
    20. Urteil vom 3. Mai 1961 i.S. von Tobel gegen Künzle und Bezirksgericht St. Gallen.
    Regeste [D, F, I] Wohnsitzgerichtsstand. Anfechtbare Verfügung; Natur der Feststellungsklage über das Bestehen oder Nichtbestehen einer persönlichen Ansprache; Zulässigkeit der Widerklage am Ort der Einleitung der Hauptklage nur bei Rechtshängigkeit der Hauptklage.
  7. 96 I 145
    Relevanz 11%
    26. Auszug aus dem Urteil vom 27. Mai 1970 i.S. L. gegen H. und Appellationshof des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Garantie des Wohnsitzgerichtsstandes (Art. 59 BV). Der in gewissen kantonalen Zivilprozessordnungen für die Arrestprosequierungsklage vorgesehene Gerichtsstand des Arrestortes gilt nur im Rahmen des Art. 59 BV (Erw. 2). Begriff des festen Wohnsitzes im ...
  8. 102 II 389
    Relevanz 11%
    56. Estratto della sentenza 12 agosto 1976 della I Corte Civile nella causa Uni-Net S.A. contro Biancardi
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 43 und 49 OG. Gegen einen Zwischen- oder Vorentscheid über die örtliche Zuständigkeit ist die Berufung nur zulässig wegen Verletzung von bundesrechtlichen Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit (Erw. 2). 2. Art. 5 Abs. 1 UWG. Diese Bestimm...
  9. 87 I 53
    Relevanz 11%
    9. Urteil vom 1. März 1961 i.S. Roth gegen Koller und Bezirksgericht St. Gallen.
    Regeste [D, F, I] Verzicht auf den durch Art. 59 BV gewährleisteten Gerichtsstand des Wohnortes durch 1. Gerichtsstandsklausel: Wann liegt im Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen, die eine Gerichtsstandsklausel enthalten (hier: SIA-Normen), ein gültiger Verzicht a...
  10. 92 I 36
    Relevanz 11%
    8. Urteil vom 26. Januar 1966 i.S. Stala Immobilien AG gegen Hüsser und Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten.
    Regeste [D, F, I] Art. 59 BV. Die Klage, mit welcher der Inhaber eines vorgemerkten Kaufsrechts in Ausübung dieses Rechts den Grundeigentümer auf richterliche Zusprechung des Eigentums belangt, ist keine persönliche Ansprache . Der Grundeigentümer kann sich daher der Ein...

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