Regeste
Vaterschaftsklage.
Der positive Nachweis der Vaterschaft ist mit Hilfe naturwissenschaftlicher Gutachten, namentlich auch einem serostatistischen Gutachten nach ESSEN-MöLLER möglich. Übersteigt die nach ESSEN-MÖLLER bestimmte Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft des Beklagten 97%, so liegt es im Ermessen des Richters, die anthropologisch-erbbiologische Begutachtung, mit welcher der Beklagte seine Nichtvaterschaft beweisen möchte, anzuordnen oder abzulehnen.