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84 III 29
10. Entscheid vom 25. April 1958 i.S. X.
Regeste
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I]
Lohnpfändung zugleich für eine Alimenten- und eine gewöhnliche Betreibung ohne Berücksichtigung der laufenden, das Existenzminimum voll in Anspruch nehmenden Alimentenverpflichtung: Aus den Lohneingängen ist vorab die Ah.mentenbetreibung zu befriedigen.
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89 III 65
14. Entscheid vom 6. Dezember 1963 i.S. Comot AG
Regeste
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I]
Lohnpfändung für Alimente nach vorausgehender Pfändung für gewöhnliche Forderungen. Privilegierung der Alimentenforderung: Vom periodischen Lohnabzug ist vorweg der Alimentengläubiger zu befriedigen, aber nur bis zur Höhe des für den entsprechenden Zeit...
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82 III 26
10. Entscheid vom 3. Mai 1956 i. S. Mühlethaler.
Regeste
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I]
Lohnpfändung. 1. Was für Verpflichtungen des Schuldners erhöhen seinen Notbedarf? Wie verhält es sich insbesondere mit Abzahlungsquoten und Mietzinsraten für unentbehrliche Sachen? (Erw. 1). 2. Beitragspflicht der Ehefrau nach ehelichem Güterrecht (Art....
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82 III 110
31. Entscheid vom 8. September 1956 i.S. Regli.
Regeste
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I]
Lohnpfändung. 1. Art. 93 SchKG kennt keinen Vorrang von unterhalts- gegenüber unterstützungsberechtigten Personen. Zur Familie des Schuldners gehören auch die mit ihm zusammenlebenden Eltern. 2. Ob ausser dem Schuldner noch Geschwister desselben zur Unt...
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107 III 75
18. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 20. Juli 1981 i.S. X. (Rekurs)
Regeste
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I]
Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche bei bestehenden Lohnzessionen. Verhältnis der Ansprüche der Alimentengläubiger zum Notbedarf des Schuldners (E. 1 und 2) und zu den Ansprüchen der Lohnzessionare (E. 2).
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111 III 13
4. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. Februar 1985 i.S. W. (Rekurs)
Regeste
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I]
Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche (Art. 93 SchKG). Wird für Unterhaltsansprüche in das Existenzminimum des Schuldners eingegriffen, so mag auch eine an sich geringe Differenz bei der Berechnung der pfändbaren Quote (in casu Fr. 53.05) Anlass zur Abän...
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105 III 48
11. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 6. September 1979 i.S. W. B. (Rekurs)
Regeste
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I]
Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche. Der für Unterhaltsbeiträge betriebene Schuldner, dessen Verdienst den Notbedarf einschliesslich der für den Unterhalt des Gläubigers notwendigen Alimente nicht deckt, muss sich einen Eingriff in sein Existenzminimum...
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80 III 65
12. Arrêt du 26 juin 1954 dans la cause Imhof.
Regeste
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D,
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I]
Lohnpfändung für Alimente nach vorausgehender Pfändung für gewöhnliche Forderungen. War bei der frühern Pfändung die Unterhaltspflicht des Schuldners unberücksichtigt geblieben, so ist nun für den Alimentengläubiger der Lohnbetrag zu pfänden, auf den da...
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145 III 317
38. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Gemeinde U. gegen A. und Betreibungsamt Zürich 3 (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_490/2018 vom 30. April 2019
Regeste
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I]
Art. 93 SchKG; Art. 289 Abs. 2 ZGB; Einkommenspfändung für Unterhaltsansprüche, Übergang des Privilegs auf das bevorschussende Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nicht berechtigt, die Privilegierung der Unterhaltsansprüche nach vorausgehender Pfändung für...
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116 III 56
12. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 5. September 1990 i.S. Lipo-Möbelposten AG (Rekurs)
Regeste
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I]
Verzinsung der Schuld bei der Lohnpfändung (Art. 12 Abs. 2 SchKG). Bei der Lohnpfändung hört die Pflicht des Schuldners zur Verzinsung seiner Schuld in dem Umfang und von dem Zeitpunkt an auf, da beim Betreibungsamt Lohnquoten des Schuldners eingehen.