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Regeste
Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV; Art. 3 Abs. 2, Art. 6 GlG ; Lohngleichstellung von Mann und Frau im Einzelfall.
Kognition des Bundesgerichts und der kantonalen Verwaltungsgerichte hinsichtlich der Überprüfung des Lohngleichheitsgebots im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses (E. 4).
Die gestützt auf Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV und Art. 3 Abs. 2 GlG geltend gemachten bundesrechtlichen Ansprüche dürfen nicht durch kantonalrechtliche Verwirkungs- und Verjährungsbestimmungen erschwert werden (E. 5.2).
Glaubhaftmachung einer Lohndiskriminierung nach Art. 6 GlG im Vergleich mit dem Amtsvorgänger oder -nachfolger (E. 6.2). Berücksichtigung von Anfangs- und Schlusslöhnen im Rahmen der Glaubhaftmachung (E. 7.2).
Inhalt
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Regeste:
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französisch
italienisch
Referenzen
Artikel:
Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV,
Art. 3 Abs. 2,