Regeste
Öffentliche Versteigerung eines Jagdreviers. Willkür.
Eine Versteigerung, bei der einem einzelnen Teilnehmer gestattet wird, seine Angebote durch blosses Handaufheben zu machen, während die übrigen mündlich zu bieten haben, darf, auch wenn damit keine ausdrückliche Vorschrift verletzt wurde, ohne Willkür als ungültig erklärt werden.