Regeste
Art. 2, 4, 8 und 9 DesG, Art. 12 und 24 MMG ; Schutzbereich des Designs bzw. Modells.
Neuheit und Eigenheit bzw. Originalität als Voraussetzung für die grundsätzliche Schutzfähigkeit eines Designs bzw. Modells (E. 2.1).
Kriterien für die Beurteilung der Frage, ob ein Schmuckstück ein hinterlegtes Modell bzw. Design verletzt (E. 2.2).
Ansprüche, die sich aus einer Schutzrechtsverletzung ergeben (E. 2.3).