Regeste
Beamtenrecht: Wiederwahl eines Instruktionsoffiziers gemäss Wahlverordnung 1981-1984.
Ohne ausdrückliche Regelung kann ein Instruktionsoffizier, dessen bisheriges Verhalten und Tauglichkeit zufriedenstellen, nicht aus dem Instruktionskorps ausgeschlossen werden, weil er innert nützlicher Frist keinen Vorschlag zur Weiterausbildung für einen höheren Grad erhalten hat.