Regeste
Warenumsatzsteuer; gewerbsmässige Herstellung von Bauwerken als Eigenverbrauch (Art. 16 Abs. 2 WUStB).
Ein Bauwerk gilt nicht schon dann als gewerbsmässig für den Eigenverbrauch hergestellt, wenn der Hersteller dessen Vermietung bezweckt, sondern der Geschäftsbetrieb des Grossisten muss die Herstellung solcher Bauwerke zum Zwecke haben (Art. 10 Abs. 2 Satz 3 WUStB).