Regeste
Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 21 Abs. 1 und 54 Abs. 3 SSV.
1. Während des Sicherheitshalts in Stopstrassen darf die Front des Fahrzeuges nicht über die weisse Haltelinie hinausragen (Erw. 1 und 2).
2. Vorsichtspflicht des Wartepflichtigen bei der Wegfahrt aus einer unübersichtlichen Stopstrasse (Erw. 1c).