Regeste
Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Gegenstand.
Begriff der Verfügung (Art. 97 OG, Art. 5 VwVG).
Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Beschluss einer kantonalen Regierung, einer "Aufsichtsbeschwerde", mit der die Verfügung eines Departements beanstandet wird, keine Folge zu geben.