Regeste
Art. 46 OG. Die Verrechnung mit der umstrittenen Gegenforderung macht die Klageforderung streitig, weshalb deren Höhe den Streitwert der Klage bestimmt.
Art. 47 Abs. 3 OG. Berufungsfähigkeit der Widerklage, die den Streitwert des Art. 46 OG nicht erreicht.