Regeste
Art. 23 Abs. 4 AHVV: Steuermeldung.
Eine Steuermeldung, die auf einer Ermessenstaxation der aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielten Einkommen von Ehepaaren beruht, ist für die Beitragsbemessung auf dem Einkommen der Ehefrau nicht verbindlich.
Art. 23 Abs. 4 AHVV kommt nicht zur Anwendung.