Regeste
Art. 24 MSchG; Art. 3 und 7 StGB . Räumliche Geltung des Markenschutzes.
Das Inverkehrbringen von unrechtmässig mit einer Marke versehenen Waren im inländischen Schutzland ist mit dem Versand an den ausländischen Käufer vollendet.
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Art. 24 MSchG,