Regeste
1. Staatsrechtl. Beschwerde. Eintretensfrage.
Nichteintretensentscheid einer kantonalen Behörde, die aber subsidiär auch zur Sache Stellung nimmt. Staatsrechtliche Beschwerde in der Eintretensfrage, Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht in der Sache selbst. Interesse an der Beurteilung der staatsrechtlichen Beschwerde, selbst wenn die gleiche Abteilung des Bundesgerichts über beide Rechtsmittel befindet (Erw. 1).
2. Art. 4 BV.
Willkürliche Auslegung einer kantonalen Vorschrift über die Berechnung von Fristen, die mit Art. 32 Abs. 1 OG übereinstimmt (Erw. 2 und 3).