Regeste
1. Berufung und staatsrechtliche Beschwerde. Art. 57 Abs. 5 OG.
Ausnahme von der in dieser Bestimmung vorgesehenen Regel
2. Anfechtung. Art. 288 SchKG.
Anfechtung eines nachträglich zur Sicherstellung von Darlehensforderungen abgeschlossenen Abtretungsvertrages. Erkennbarkeit der Benachteiligungsabsicht des Gemeinschuldners (Erw. 2).