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Regeste
Art. 4 BV: Voraussetzungen der Nichtigkeit von Verwaltungsakten.
Wie verhält es sich mit den Massnahmen, die das Organ einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Meliorationsgenossenschaft) nach Ablauf seiner Amtsdauer getroffen hat?
Referenzen
Artikel:
Art. 4 BV