Regeste
Fürsorgerische Freiheitsentziehung; Gutachten eines Sachverständigen.
Suchtkranke gelten als psychisch Kranke im Sinne von Art. 397e Ziff. 5 ZGB. Es kann somit nicht ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens über ein Gesuch der betroffenen Person um Entlassung aus der Anstalt entschieden werden (E. 4.1-4.3). Anforderungen an die begutachtende Person und an das Gutachten (E. 4.4 und 4.5).