Regeste
Verfahren; Begriff der "Rekurskommission" im Sinne von Art. 105 Abs. 2 OG.
Die von einem Regierungsrat präsidierte Rekurskommission für Grunderwerb durch Personen im Ausland des Kantons Zürich kann nicht als "Rekurskommission" im Sinne von Art. 105 Abs. 2 OG betrachtet werden.