Regeste
Art. 84 Abs. 2 OG, Art. 264 BStP.
Der Beschuldigte kann den interkantonalen Gerichtsstand in Strafsachen auch nach Ausfällung des Sachurteils nicht mit staatsrechtlicher Beschwerde anfechten.
document entier
regeste:
allemand
français
italien
Article: Art. 84 Abs. 2 OG, Art. 264 BStP