Regeste
Art. 1 Abs. 1 EHG; Passivlegitimation hinsichtlich einer Schadenersatzklage.
Voraussetzungen, unter denen eine Unternehmung gestützt auf Art. 1 Abs. 1 EHG für Schäden beim Betrieb einer Luftseilbahn haftet, die nicht in ihrem Eigentum steht und für die sie auch nicht Konzessionarin ist (Erw. 3, 5 und 6).