Regeste
Art. 3 Abs. 1 lit. c und d und Abs. 2 ELG: Anrechenbares Einkommen.
Natur der Rente, welche Kinder ihrer Mutter an Stelle der Nutzniessung ausrichten, die ihr kraft des Anspruches auf die Hälfte der vom verstorbenen Ehegatten hinterlassenen Erbschaft zusteht.