Regeste
Verletzung der mit der Bewilligung verbundenen Bedingungen (Art. 46 Abs. 1 lit. c BankG); Legalitätsprinzip (Art. 1 StGB).
Der Straftatbestand der Verletzung der mit der Bewilligung verbundenen Bedingungen erfasst Überschreitungen des in den Statuten der Bank umschriebenen Geschäftskreises nicht mit der nach dem Legalitätsprinzip erforderlichen Bestimmtheit. Rayonverletzungen können daher nicht in Anwendung von Art. 46 Abs. 1 lit. c BankG geahndet werden.