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Art. 12 Abs. 2 Ziff. 1 und Ziff. 2 KUVG: Transportkosten.
Die Kosten für den Transport mit einer Ambulanz (einschliesslich Begleitung durch einen Krankenpfleger) sind von den Krankenkassen nicht als Pflichtleistungen zu übernehmen.
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Artikel: Art. 12 Abs. 2 Ziff. 1 und Ziff. 2 KUVG