Regeste
Zulassung zum Universitätsstudium; Willkür; persönliche Freiheit.
Verweigerung der Immatrikulation gemäss § 3 Abs. 1 Ziff. 8 des Reglements für die Studierenden und Auditoren der Universität Zürich im Falle einer Ausländerin, welche die Mittelschule in der Schweiz besucht, die Maturitätsprüfungen jedoch im Ausland abgelegt hat. Willkür verneint (E. 2 und 3).
Die Nichtzulassung zum Universitätsstudium verstösst nicht gegen die persönliche Freiheit (E. 5).