Regeste
Verordnung (EU) 2018/1861; Art. 2 Abs. 1 und 2 StGB ; Eintrag der Landesverweisung in das Schengener Informationssystem (SIS); Grundsätze des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots und der lex mitior.
Die Ausschreibung in das SIS-Register ist Teil des Vollzugs-, beziehungsweise Polizeirechts, weswegen die Notwendigkeit der Ausschreibung nach dem Recht, das zum Zeitpunkt der Anordnung der Landesverweisung durch das Strafgericht in Kraft ist, zu beurteilen ist. Die Grundsätze des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots und der lex mitior finden keine Anwendung (E. 1).