Regeste
Art. 104 Abs. 1 OR.
- Art. 104 Abs. 1 OR ist dispositiver Natur, weshalb ein höherer oder tieferer Verzugszins vereinbart werden kann.
- Ein von einer öffentlichrechtlichen Vorsorgeeinrichtung in den Kassenstatuten festgelegter Verzugszinsfuss von 4% als zulässig beurteilt.