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Regeste
Notweg,
Art. 694 ZGB.
Ein Grundeigentümer, der genügende Zufahrt zu den Hauseingängen hat, kann das Notwegrecht nicht verlangen, um in einer Remise im Hinterhaus ein Auto einstellen zu können, das für die Nutzung der Liegenschaft nicht notwendig ist.
Referenzen
Artikel:
Art. 694 ZGB