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Regeste
Art. 22ter BV; öffentliches Interesse. Denkmalpflege; Umgebungsschutz.
Der wirksame Schutz eines Bauwerks oder eines architektonisch wertvollen Ensembles setzt auch den gleichzeitigen Schutz seiner Umgebung voraus.
Referenzen
Artikel:
Art. 22ter BV