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Regeste
Dienstvertrag, Gewinnanteil des Angestellten (
Art. 330 OR).
1. Einrede der abgeurteilten Sache (Erw. 1a).
2. Massgebende Abrechnungsperiode (Erw. 1c).
3. Begriff des Privat- und Geschäftsvermögens des Einzelkaufmanns; Berechnung des Gewinnanteils des Angestellten (Erw. 2).
Referenzen
Artikel:
Art. 330 OR