Regeste
Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 BGG; Art. 135 Abs. 3 lit. b, Art. 135 Abs. 4 lit. a und b, Art. 429 Abs. 1 lit. a, Art. 434 Abs. 1 und 2 StPO ; Entschädigungsansprüche von Drittpersonen; Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich nicht dazu legitimiert, mit Beschwerde in Strafsachen die Festsetzung eines Entschädigungsanspruchs an eine Drittperson im Sinne von Art. 434 StPO anzufechten (E. 1).